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DER BOOTSFÜHRER

Voraussetzungen

Mindestalter zur Ausbildung: 16 Jahre

  • Mindestalter zur Tätigkeit im Einsatz: 18 Jahre

  • Besitz eines gültigen Dienstausweises der DRK Wasserwacht

  • abgeschlossene Wasserretterausbildung

  • Ärztliche Bescheinigung über ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen, sowie eine Bescheinigung, dass es keine Anzeichen für das Vorhandensein sonstiger Krankheiten oder Mängel gibt (jeweils nicht älter als 6 Monate)

  • Anmeldung zur Ausbildung durch die zuständige Wasserwacht

  • Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des Schiffahrtsrechts (spätestens am Tag der Prüfung durch eine gültige Fahrerlaubnis oder durch eine entsprechende Erklärung nachzuwiesen)


Ausbildungsinhalte


Theorie (ca. 30 UE)


  • Dienstvorschriften

  • Gesetzeskunde allgemein

  • Schifffahrtsordnung

  • Bezeichnung des Fahrwassers

  • Betonnung und Befeuerung

  • Befahrensregeln für Naturschutzgebiete

  • Fahrmanöver

  • Bootsarten / Motore

  • Sicherheitsvorschriften

  • Notsignale

  • Leinen- und Knotenkunde

  • Wetterkunde

  • Wasserwachtspezifische Themen


Praxis (10 UE)

  • Steuern nach Schifffahrtszeichen, Kompass und anderen Objekten

  • Grundfertigkeiten

  • Einsatz von Rettungsmitteln

  • Beherrschung folgender Manöver:

    • Ablegen

    • Anlegen

    • Festmachen

    • Wenden auf engem Raum

    • Mann-über-Bord-Manöver

  • Verhalten gegenüber der Großschifffahrt

  • Rettungsmanöver

  • Beherrschung folgender seemännischer Knoten:

    • zwei halbe Schläge

    • einfacher/ doppelter Schotstek

    • Palstek

    • Webeleinstek

    • Stopperstek

    • Slipstek

    • Belegen einer Klampe mit Kopfschlag

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