DER BOOTSFÜHRER
Voraussetzungen
Mindestalter zur Ausbildung: 16 Jahre
Mindestalter zur Tätigkeit im Einsatz: 18 Jahre
Besitz eines gültigen Dienstausweises der DRK Wasserwacht
abgeschlossene Wasserretterausbildung
Ärztliche Bescheinigung über ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen, sowie eine Bescheinigung, dass es keine Anzeichen für das Vorhandensein sonstiger Krankheiten oder Mängel gibt (jeweils nicht älter als 6 Monate)
Anmeldung zur Ausbildung durch die zuständige Wasserwacht
Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des Schiffahrtsrechts (spätestens am Tag der Prüfung durch eine gültige Fahrerlaubnis oder durch eine entsprechende Erklärung nachzuwiesen)
Ausbildungsinhalte
Theorie (ca. 30 UE)
Dienstvorschriften
Gesetzeskunde allgemein
Schifffahrtsordnung
Bezeichnung des Fahrwassers
Betonnung und Befeuerung
Befahrensregeln für Naturschutzgebiete
Fahrmanöver
Bootsarten / Motore
Sicherheitsvorschriften
Notsignale
Leinen- und Knotenkunde
Wetterkunde
Wasserwachtspezifische Themen
Praxis (10 UE)
Steuern nach Schifffahrtszeichen, Kompass und anderen Objekten
Grundfertigkeiten
Einsatz von Rettungsmitteln
Beherrschung folgender Manöver:
Ablegen
Anlegen
Festmachen
Wenden auf engem Raum
Mann-über-Bord-Manöver
Verhalten gegenüber der Großschifffahrt
Rettungsmanöver
Beherrschung folgender seemännischer Knoten:
zwei halbe Schläge
einfacher/ doppelter Schotstek
Palstek
Webeleinstek
Stopperstek
Slipstek
Belegen einer Klampe mit Kopfschlag